Support GRÜN spendino

Telefon: 0800 00 44 533
E-Mail: info@spendino.de

Servicezeiten:
Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GRÜN spendino AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von GRÜN spendino für Non-Profit-Organisationen
Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Produktes GRÜN spendino für Kunden. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzrichtlinien von GRÜN spendino.

Präambel
Die GRÜN Software AG stellt dem Partner (Kunden) Online Fundraising, Marketing und Verwaltungstechnologie zur Verfügung. GRÜN spendino betreibt hierzu zur Abwicklung eigene Lösungen als SaaS (Software as a Service), bedient sich aber auch fremder Dienstleistungen.

  1.  Regelungsgegenstand dieses Vertrages

    Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Nutzung der Onlinedienste des Produktes GRÜN spendino und ggf. dazu gehörender Software. Die Nutzung von SMS-Fundraising und Marketing wird durch eine separate Vereinbarung geregelt.

    Die GRÜN Software AG, Pascalstraße 6, 52076 Aachen erbringt die unten näher beschriebenen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen auf Seiten des Kunden werden nicht anerkannt.

    Die GRÜN Software AG ist zur Änderung bzw. Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Die GRÜN Software AG wird den Partner über die Änderungen rechtzeitig benachrichtigen. Der Kunde hat das Recht den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe, werden diese Vertragsbestandteil. Über die Bedeutung seines Schweigens wird der Kunde zuvor hingewiesen.Im Fall eines Widerspruchs durch den Kunden ist GRÜN spendino berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder neuen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

  2. Leistungen von GRÜN spendino

    (a) Die GRÜN Software AG bietet mit seinem Produkt GRÜN spendino die Möglichkeit, Online Fundraising und Online Marketing für Spendenorganisationen und Parteien zu betreiben.

    (b) Die GRÜN Software AG wird diese Dienste in Zukunft erweitern und verbessern. Ein Anspruch auf die Bereitstellung dieser zukünftigen Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung besteht nicht.

    (c) Spenden werden über die Technologie von GRÜN spendino lediglich ermöglicht. Spender und Berechtigte (Kunde) finden auf Basis dieser Technologie zusammen. Die Bindung in Bezug auf die Spende kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Spender und Berechtigtem zustande.

  3. Vertragsabschluss

    Ein Vertragsabschluss kommt erst bei erfolgreicher (Online-) Registrierung des Kunden oder bei Abschluss eines (Individual-) Vertrages zustande. Den Vertragsunterlagen muss zur Wirksamkeit eine entsprechende Gemeinnützigkeitsbescheinigung beigelegt werden.

  4.  Laufzeit

    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt regelmäßig 12 oder 24 Monate. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um 6 Monate wenn der Kunde nicht mit einer Frist von 30 Tagen einer Verlängerung widerspricht.

  5.  Vergütung

    a. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils aktuell gültigen Preisverzeichnis und versteht sich rein netto. Bei Abschluss eines Individual- oder Rahmenvertrages richtet sich die Vergütung nach den hier getroffenen Vereinbarungen.

    Die Vergütung kann im Einzelnen enthalten:

    i. Vergütung für Anpassung des Designs nach Wünschen des Kunden, sofern dies das Produkt GRÜN spendino zulässt,

    ii. Monatliche Bereitstellungs- oder Nutzungsgebühren für die GRÜN spendino Services, in Abhängigkeit vom Spendenvolumen innerhalb der letzten 12 Monate.

    iii. Vergütung für die Abwicklung eines Spendenvorgangs,

    iv. Weitere Vergütung.

    Zu i. bis iv. Es gilt das Preisverzeichnis von GRÜN spendino oder die Individualvereinbarung.

    b. Dem Kunden ist bewusst, dass bei bestimmten Zahlungsarten (Lastschrift oder Kreditkarte) das Risiko einer Rückbuchung durch den Spender besteht und dass allein der Kunde dieses Risiko zu tragen hat. Rückbuchungen werden der Organisation mit einer Rückbuchungsgebühr in Rechnung gestellt.

    c. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsbeginn.

    d. Nutzen die Spender des Kunden überdurchschnittlich oft Kreditkarte als Bezahlverfahren, ist die GRÜN Software AG berechtigt hierfür gesonderte Gebühren, in Höhe von aktuell 3%, zu berechnen. Als überdurchschnittliche Nutzung gilt es, wenn die durch die Kreditkartengesellschaften GRÜN spendino in Rechnung gestellten Gebühren, die monatlichen Grundgebühren des jeweiligen Paketes überschreiten. Die Gebühr wird hier erst ab dem Betrag berechnet bei dem die Kreditkartengebühren die monatlichen Grundgebühren überschreiten.

  6. Spendenhöhe

    Die Spendenhöhe und voreingestellte Spendenbeträge legt der Partner in einer Bandbreite selbst fest, sofern es die Technik von spendino zulässt. spendino hat das Recht, den Maximalbetrag je Spendenvorgang zu begrenzen. Dem Kunden ist bewusst, dass jedes Bezahlverfahren imanennte Beschränkungen bzgl. der maximalen Höhe hat.

  7.  Bereitstellung

    Die GRÜN Software AG strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99% an. Der Kunde hat eine von ihm bemerkte Störung unverzüglich anzuzeigen. Falls der Dienst ausfällt oder gestört ist, haftet GRÜN spendino in keinem Fall für etwaige entgangene Spenden.Kostenloser telefonischer und E-Mail Support für die Software wird an Werktagen von 9:00 Uhr bis 17 Uhr bereitgestellt. Weitergehende Beratung oder Bereitschaft am Wochenende werden separat nach dem gültigen Stundentarif oder individueller Vereinbarung abgerechnet.

  8.  Abrechnung

    GRÜN spendino bietet integriert die Zahlungsmöglichkeiten Kreditkarte, Lastschriftverfahren und Online Überweisung an, die den Spendern des Partners zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend dieser Auswahl bevollmächtigt der Kunde GRÜN spendino mit dem Einzug der Spenden. GRÜN spendino verwaltet das eingezogene Geld auf einem separaten Konto.

    Für die Durchführung von Spenden per PayPal wird ein eigenes PayPal Konto des Kunden benötigt.

    GRÜN spendino überweist so eingezogenes Geld jeweils zum 15. eines Monates für den Vormonat auf ein, vom Kunden genanntes, inländisches Konto. Behält z.B. die Kreditkartengesellschaft für den Zeitraum der Einspruchsfrist der Spender gegen die Kreditkartenabrechnung einen Sicherheitsbehalt ein, so verzögert sich die Auszahlung an den Kunden dementsprechend.Der Kunde ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von GRÜN spendino gestellten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage nach der Abrechnung geltend zu machen. Anderenfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.

    Befindet sich der Kunde im Zahlungsrückstand für die von GRÜN spendino erbrachten Dienstleistungen ist GRÜN spendino berechtigt die Auszahlung an den Kunden im entsprechenden Umfang zu kürzen.

  9. Rückabwicklung

    Erklärt der Spender gegenüber GRÜN spendino seine Zuwendung irrtümlich gemacht zu haben, so wird GRÜN spendino dem Kunden diese Erklärung mitteilen bzw. weiterleiten. Nach Ausschüttung der Spende durch GRÜN spendino fällt es in die Obliegenheit des Kunden im Wohlverständnis mit dem Spender eine Regelung zu finden.

  10. Zusicherung des Kunde/Missbrauchsschutz

    Der Kunde sichert GRÜN spendino zu, die eingeworbenen Mittel ausschließlich zweckbestimmt zu verwenden. Liegt ein begründeter Verdacht über die missbräuchliche Verwendung von Spendenmitteln vor, ist GRÜN spendino berechtigt seine Leistungen gegenüber dem Kunden bis zur Klärung des Standes einzustellen oder einzuschränken.

    Der Kunde wird GRÜN spendino unverzüglich jede Änderung bzgl. seines Namens, seines Sitzes, seiner Bankverbindung oder des Wegfalls der Berechtigung, Spendenbelege auszustellen mitteilen. Die Anzeige hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.Dem Kunden ist es nicht gestattet, GRÜN spendino im Kontext von rechtsradikalen, extremistischen, pornografischen oder gewalttätigen Inhalten einzusetzen.

    Dem Kunden ist es nicht gestattet durch Kettenverlängerungen, vertragswidrige Datenlöschung und/oder –manipulation die Preisvereinbarungen zu umgehen.

  11.  Verschiedenes

    a. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Klauseln berührt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Intention der Parteien am nächsten kommt.

    b. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Aachen.

Stand 27.08.2015

Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen über GRÜN spendino zu.
Oder rufen Sie uns direkt an. Unser Team freut sich auf Ihren Anruf unter

Telefon: 0800 00 44 533